Title: AGB
Author: RegioHelden
Published: 26. November 2020
Last modified: 7. Februar 2024

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# **AGB**

**Lieferfristen**

Die Lieferfristen beginnen mit dem Empfang der vollständigen und endgültigen Arbeitsunterlagen.
Sie werden unter Berücksichtigung der normalen Produktionsmöglichkeiten nur ungefähr
angegeben. Überschreitungen der Lieferfristen berechtigen in keinem Fall zu Schadensersatzansprüchen
oder Wandelung.
Bei Lieferfristenüberschreitung hat der Käufer das Recht zur Wandelung
nur, wenn er schriftlich eine Nachfrist von vier Wochen stellt und auch diese Frist
fruchtlos verstrichen ist.

**Preise**

Unsere Preise gelten, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart, insbesondere kein
schriftlicher Ratenzahlungsvertrag vorliegt, stets für fertige Arbeit.

**Material**

Das zur Verwendung kommende Material wird in Korn und Farbe möglichst zusammenpassend
ausgewählt. Verschiedenheit in Körnung, Abweichung in Farbe und Struktur, sowie 
Adern, Flecken, Poren, sind keine Materialfehler, sondern naturgegeben und berechtigen
keinesfalls zu Reklamationen, wie sie auch keine Wertminderung des Gesteins bedeuten.
Geringfügige Maßabweichungen, welche genauso Passen und das richtige Verhältnis 
nicht stören, berechtigen ebenfalls nicht zu Beanstandungen.

**Trittplatten, Sockel, Schalenplatten etc.**

Die Lieferung von Liegesteinen, Laternen, Vasen, Schalen, Pflanzringen erfolgt nach
vorgegebener Grabskizze auf der Vorderseite. Fehlt diese, so ordnet die Firma Kalenborn
diese Teile in allgemein gängiger Weise an. Wünscht der Kunden nachträglich eine
andere Anordnung, so ist eine Anfahrtspauschale zu entrichten.

**Beanstandungen**

Etwaige Reklamationen über die Arbeiten, Lieferungen und Rechnungsaufstellung müssen
spätestens innerhalb 8 Tagen, gerechnet ab Rechnungsdatum beim Auftragnehmer schriftlich
eingereicht sein. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Soweit Beanstandungen berechtigt sind, wird der Auftragnehmer den Mängeln schnellst
möglichst abhelfen. Reklamationen entbinden den Käufer in keinem Falle von seinen
Zahlungsverpflichtungen. Auch eine Aufrechnung mit eventuellen Gegenansprüchen ist
ausgeschlossen.

**Zahlung**

Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zahlbar.
Infolge äußerster Kalkulation wird auf die Lieferung von Grabdenkmälern kein Skonto
gewährt. Verspätete Zahlungen berechtigen uns zur Berechnung von Mahngebühren und
Verzugszinsen gemäß den üblichen bankmäßigen Bedingungen.

**Gebühren**

Gebühren für die Errichtung von Denkmälern, die der Friedhofseigentümer erhebt, 
sind im Preis nicht erhalten. Im Falle, dass der Auftragnehmer den Antrag auf Genehmigung
zu Errichtung stellt, legt dieser die Gebühren für den Käufer vor und werden mit
in Rechnung gestellt.
Erteilte Aufträge werden nicht zurückgenommen. Sollte die 
Friedhofsverwaltung ein bereits in Auftrag gegebenes Grabmal nicht genehmigen, so
ist der Käufer nicht vom Auftrag gebunden, sondern der Käufer hat ein anderes Grabmal
in gleicher Preislage auszusuchen, das den Richtlinien entspricht.

**Eigentumsvorbehalt**

Die Ware bleibt bis zu restlosen Bezahlung Eigentum des Lieferers. Das gilt auch,
wenn der Käufer die gelieferte Ware an Dritte weiterveräußern sollte. Auch durch
eine Be- und Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Käufer bleibt der Eigentumsvorbehalt
des Verkäufers erhalten.

**Garantie**

Die Firma Kalenborn KG garantiert für die Materialqualität. fünf Jahre. Für die 
Standfestigkeit von stehenden Grabmalen garantieren wir 3 Jahre, wenn das Fundament
von uns erstellt wurde und die Fundamentierung entsprechen den Richtlinien für das
Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmälern des Bundesverbandes des Deutschen
Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauer-Handwerks in der jeweils neuesten Fassung vorgenommen
werden konnte. Falls die Anlage des Friedhofs eine solche Fundamentierung nicht 
zulässt, können wir für die Standlage nicht garantieren. Werden Grabmal auf bereits
bestehende Fundamente versetzt, garantieren wir für die Festigkeit zwischen Grabmal
und Fundament 3 Jahre, während wir für das alte Fundamente nicht garantieren.

**Luftvertiefte Nachinschriften**

Luftvertiefte Nachinschriften können auf dem Friedhof nicht ausgeführt werden, daher
ist die Abholung der Grabmale in die Werkstatt nötig. Abbau, Transporte und Wiederaufstellung
werden deshalb extra berechnet.

**Nebenabreden**

Nebenabreden, die von diesen Bedingungen abweichen, haben nur Gültigkeit, wenn sie
von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

**Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten**

Informationen zum Umgang mit Datenschutz und der Datenschutzgrundverordnung können
Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.

**Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Essen.**