AGB

Lieferfristen

Die Lieferfristen beginnen mit dem Empfang der vollständigen und endgültigen Arbeitsunterlagen. Sie werden unter Berücksichtigung der normalen Produktionsmöglichkeiten nur ungefähr angegeben. Überschreitungen der Lieferfristen berechtigen in keinem Fall zu Schadensersatzansprüchen oder Wandelung.
Bei Lieferfristenüberschreitung hat der Käufer das Recht zur Wandelung nur, wenn er schriftlich eine Nachfrist von vier Wochen stellt und auch diese Frist fruchtlos verstrichen ist.

Preise

Unsere Preise gelten, wenn schriftlich nichts anderes vereinbart, insbesondere kein schriftlicher Ratenzahlungsvertrag vorliegt, stets für fertige Arbeit.

Material

Das zur Verwendung kommende Material wird in Korn und Farbe möglichst zusammenpassend ausgewählt. Verschiedenheit in Körnung, Abweichung in Farbe und Struktur, sowie Adern, Flecken, Poren, sind keine Materialfehler, sondern naturgegeben und berechtigen keinesfalls zu Reklamationen, wie sie auch keine Wertminderung des Gesteins bedeuten. Geringfügige Maßabweichungen, welche genauso Passen und das richtige Verhältnis nicht stören, berechtigen ebenfalls nicht zu Beanstandungen.

Trittplatten, Sockel, Schalenplatten etc.

Die Lieferung von Liegesteinen, Laternen, Vasen, Schalen, Pflanzringen erfolgt nach vorgegebener Grabskizze auf der Vorderseite. Fehlt diese, so ordnet die Firma Kalenborn diese Teile in allgemein gängiger Weise an. Wünscht der Kunden nachträglich eine andere Anordnung, so ist eine Anfahrtspauschale zu entrichten.

Beanstandungen

Etwaige Reklamationen über die Arbeiten, Lieferungen und Rechnungsaufstellung müssen spätestens innerhalb 8 Tagen, gerechnet ab Rechnungsdatum beim Auftragnehmer schriftlich eingereicht sein. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Soweit Beanstandungen berechtigt sind, wird der Auftragnehmer den Mängeln schnellst möglichst abhelfen. Reklamationen entbinden den Käufer in keinem Falle von seinen Zahlungsverpflichtungen. Auch eine Aufrechnung mit eventuellen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.

Zahlung

Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zahlbar. Infolge äußerster Kalkulation wird auf die Lieferung von Grabdenkmälern kein Skonto gewährt. Verspätete Zahlungen berechtigen uns zur Berechnung von Mahngebühren und Verzugszinsen gemäß den üblichen bankmäßigen Bedingungen.

Gebühren

Gebühren für die Errichtung von Denkmälern, die der Friedhofseigentümer erhebt, sind im Preis nicht erhalten. Im Falle, dass der Auftragnehmer den Antrag auf Genehmigung zu Errichtung stellt, legt dieser die Gebühren für den Käufer vor und werden mit in Rechnung gestellt.
Erteilte Aufträge werden nicht zurückgenommen. Sollte die Friedhofsverwaltung ein bereits in Auftrag gegebenes Grabmal nicht genehmigen, so ist der Käufer nicht vom Auftrag gebunden, sondern der Käufer hat ein anderes Grabmal in gleicher Preislage auszusuchen, das den Richtlinien entspricht.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zu restlosen Bezahlung Eigentum des Lieferers. Das gilt auch, wenn der Käufer die gelieferte Ware an Dritte weiterveräußern sollte. Auch durch eine Be- und Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Käufer bleibt der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers erhalten.

Garantie

Die Firma Kalenborn KG garantiert für die Materialqualität. fünf Jahre. Für die Standfestigkeit von stehenden Grabmalen garantieren wir 3 Jahre, wenn das Fundament von uns erstellt wurde und die Fundamentierung entsprechen den Richtlinien für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmälern des Bundesverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauer-Handwerks in der jeweils neuesten Fassung vorgenommen werden konnte. Falls die Anlage des Friedhofs eine solche Fundamentierung nicht zulässt, können wir für die Standlage nicht garantieren. Werden Grabmal auf bereits bestehende Fundamente versetzt, garantieren wir für die Festigkeit zwischen Grabmal und Fundament 3 Jahre, während wir für das alte Fundamente nicht garantieren.

Luftvertiefte Nachinschriften

Luftvertiefte Nachinschriften können auf dem Friedhof nicht ausgeführt werden, daher ist die Abholung der Grabmale in die Werkstatt nötig. Abbau, Transporte und Wiederaufstellung werden deshalb extra berechnet.

Nebenabreden

Nebenabreden, die von diesen Bedingungen abweichen, haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Informationen zum Umgang mit Datenschutz und der Datenschutzgrundverordnung können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Essen.